Geldleistungen

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Antrag auf Grundsicherungsgeld ist online möglich

Digitale Antragstellung auf Grundsicherungsgeld.

Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Antrag spart Zeit und Porto.

Zudem können Sie das Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Sie können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.

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Wer hat Anspruch?

Für die Beantragung von Grundsicherungsgeld ist ausschlaggebend, dass die antragsstellende Person erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.

Sie müssen zuerst eigene Mittel einsetzten, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten.

Bei der Berechnung des Grundsicherungsgeld wird vorhandenes Einkommen und/oder Vermögen der antragsstellenden Personen und allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Das Grundsicherungsgeld wird nur auf Antrag und in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung der Leistung erfolgt monatlich im Voraus.

Das Grundsicherungsgeld ist eine individuelle Leistung. Die persönlichen Lebensumstände werden im Rahmen des SGB II berücksichtigt. Darum informieren Sie uns bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) bitte umgehend.

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Fragen?

Bei Fragen rufen Sie uns an.

Telefon: 07621 178 700

oder Nutzen Sie Plattform der Bundesagentur jobcenter.digital

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Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.

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Wohnungswechsel / Umzug

Sie planen einen Umzug?
Sie haben ein neues Wohnungsangebot und wollen umziehen?

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Unterhalt

Sie beziehen bei uns Leistungen, haben aber möglicherweise Unterhaltsansprüche?

In diesem Fall ist das Jobcenter gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen möglicherweise Unterhalt zusteht. Diese Prüfung ist für das Jobcenter verpflichtend.

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Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, können Ihre Kinder durch die Leistungen der Bildung und Teilhabe gefördert und unterstützt werden.